Seit dem 01.01.2021 werden die Anträge für die staatliche Bezuschussung in Form von Fördergelder bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA gestellt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Teilprogrammen die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden:
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten
Was bedeutet das für Sie?
*Liegt noch kein Energieausweis vor, ist ein Verzicht auf die Angabe der energetischen Kennwerte in der Anzeige möglich. Eine Vorlagepflicht des Ausweises besteht jedoch spätestens zur Besichtigung.